Bündnisgrüne stellen 8-Punkte-Plan für bezahlbaren Wohnraum in Brandenburg vor

12.08.24 –

Angesichts der besorgniserregenden Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt in Brandenburg haben die Bündnisgrünen am Montag in Potsdam ihren 8-Punkte-Plan für bezahlbaren Wohnraum vorgestellt. Der Plan enthält unter anderem Forderungen nach der Schaffung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft und Maßnahmen zur Stabilisierung des Mietmarktes, wie die Einführung verbindlicher Mietspiegel und die Überprüfung der Mietpreisbremse.

"Bezahlbarer Wohnraum ist ein Grundrecht. Wir müssen deshalb gemeinsam mit den Kommunen und Landkreisen sicherstellen, dass Wohnen in Brandenburg sozial gerecht und nachhaltig bleibt“, sagte Dr. Antje Töpfer, Spitzenkandidatin der Brandenburger Bündnisgrünen für die Landtagswahl.

„Unser 8-Punkte-Plan zielt darauf ab, die Wohnungsnot zu bekämpfen und den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für alle Brandenburger*innen zu sichern. Das ist eine zentrale Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und Teilhabe“, ergänzte Benjamin Raschke, Co-Spitzenkandidat der Brandenburger Bündnisgrünen.

„Es ist unabdingbar, dass sich die kommende Landesregierung im neuen Koalitionsvertrag auf den Erhalt und die Schaffung von deutlich mehr bezahlbarem Wohnraum in Brandenburg verpflichtet. Dafür werden wir kämpfen. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch“, kündigte Töpfer an.


8-Punkte-Plan für bezahlbaren Wohnraum

  1. Landeseigene Wohnungsbaugesellschaft: Gründung einer Landeswohnungsgesellschaft zur Beschleunigung von Wohnbauprojekten und zur Unterstützung kommunaler Wohnungsunternehmen.
  2. Förderung gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften: Landesförderung wird künftig ausschließlich kommunalen, genossenschaftlichen und gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften zugutekommen.
  3. Stärkung der Mieter*innen: Ausbau der Verbraucherzentrale und Mietervereine, um die unabhängige Beratung von Mieter*innen zu stärken.
  4. Maßnahmen zur Mietmarktstabilisierung: Einführung verbindlicher Mietspiegel, Überprüfung der Mietpreisbremse.
  5. Unterstützung der neuen Wohngemeinnützigkeit: Landesweite Unterstützung für bundesweite Maßnahmen zur Förderung gemeinwohlorientierten Wohnungsbaus.
  6. Förderung nachhaltigen Bauens: Erhöhung ökologischer und energetischer Standards sowie Abbau von Bürokratie bei der Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude.
  7. Unterstützung gemeinschaftlicher Wohnkonzepte: Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Wohnprojekte und gezielte Förderung von Wohnraum für Studierende.
  8. Förderung von Integration und Teilhabe: Sicherstellung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau und Förderung integrativer Wohnprojekte für benachteiligte Gruppen.

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