Gerichtsurteil zur Bezahlkarte stützt grüne Position – Woidke-Vorstoß bleibt reiner Populismus

24.07.24 –

Zum heutigen Urteil des Hamburger Sozialgerichts, welches die pauschale Festlegung der Bargeldgrenze für Geflüchtete auf 50 EUR als unzulässig erklärt, äußert sich die Spitzenkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Antje Töpfer, wie folgt:

„Ich begrüße dieses Urteil ausdrücklich. Seit langem setzen wir uns für einen ausreichenden Bargeldbetrag ein, der rechtssicher abgeleitet ist. Für uns sind Bezahlkarten nur dann eine gute Lösung, wenn sie diskriminierungsfrei sind und die Verwaltung entlasten, also Bürokratie abbauen helfen. Der Zugang zu Bargeld muss auskömmlich sein und darf die Selbstbestimmung geflüchteter Menschen nicht einschränken. Wir haben bereits in der Vergangenheit davor gewarnt, dass eine pauschale Bargeldbegrenzung von 50 Euro für Erwachsene und von 25 Euro für Kinder pro Monat nicht rechtssicher sein kann.

Woidkes Vorstoß zur 50€-Begrenzung ist und bleibt Populismus und entbehrt jeglicher fachlichen Grundlage. Pauschale Bargeldgrenzen halten niemand von der Flucht vor Krieg und Gewalt aus dem Heimatland ab. Statt in eine diskriminierende Bezahlkarte sollten wir besser in wirksame Integrationsangebote investieren.“

Quelle: Lesen Sie die Pressemitteilung auf der Seite der Bündnis 90/DIE GRÜNEN Brandenburg

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